Buchhaltung
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Durchführung des Zahlungsverkehrs
- Anlagenbuchhaltung
- Monatliches Reporting (auch in englischer Sprache)
Lohnabrechnung
- Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung
- Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Minijobs) und kurzfristig Beschäftigten
- Führen der Lohn- und Gehaltskonten
- Fertigung der Lohnsteueranmeldung
- Anfertigung aller notwendigen Meldungen zur Sozialversicherung
- Ausfüllen von Anträgen und Bescheinigungen
- Erstellung der Auswertung für die Berufsgenossenschaft
Unterstützung Insolvenzverwaltung
- Hilfestellung für Insolvenzverwalter im Bereich Gehaltsabrechnung in der Insolvenz und Insolvenzbuchhaltung
Hinweis zum Steuerberatungsgesetz
Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 (4) Steuerberatungsgesetzes das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt. Die erforderlichen Angaben lt. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12.03.2010 sind in unserem Büro öffentlich zugänglich und einsehbar.